Trinkwasserverordnung in Pforzheim: Verantwortung für Vermieter
Laut Trinkwasserverordnung sind Vermieter verpflichtet, die Qualität des Trinkwassers in ihren Gebäuden sicherzustellen. Besonders bei zentralen Warmwasseranlagen mit großen Speichern droht eine Verunreinigung durch Legionellen – Bakterien, die über vernebeltes Wasser eingeatmet werden und schwere Lungenentzündungen auslösen können. Regelmäßige Kontrollen und Wartungen sind gesetzlich vorgeschrieben – zum Schutz Ihrer Mieter und zur Einhaltung der Hygienevorgaben.
Gemäß Trinkwasserverordnung sind Vermieter verpflichtet, ihre Warmwasseranlagen regelmäßig auf Legionellen überprüfen zu lassen.
Regelmäßige Trinkwasser-Kontrollen erforderlich
Bis zu den Gebäudeleitungen sind die Wasserwerke für die Qualität des Trinkwassers verantwortlich. Im Gebäude liegt es im Verantwortungsbereich der Vermieter, sicherzustellen, dass die Wasserqualität bis zum Wasserhahn erhalten bleibt. Dies erfordert regelmäßige Kontrollen ein, insbesondere die Überprüfung auf Legionellen und andere mögliche Keime. Bei Trinkwasser-Großanlagen muss die Überprüfung alle 3 Jahre, bei Kleinanlagen alle 5 Jahre erfolgen.

Großanlagen - Was Vermieter wissen müssen
Wenn Ihre Warmwasseranlage ein Speichervolumen von mehr als 400 Litern aufweist oder das Rohrleitungsvolumen vom Speicher bis zur letzten Entnahmestelle mehr als 3 Liter beträgt, gilt laut Trinkwasserverordnung:
Alle drei Jahre ist eine Legionellenprüfung Pflicht.
Diese Regelung betrifft insbesondere Mehrfamilienhäuser mit zentraler Warmwasserbereitung. Die regelmäßige Kontrolle schützt nicht nur die Gesundheit der Bewohner, sondern auch Sie als Vermieter vor rechtlichen Konsequenzen.

Legionellenprüfung bei kleinen Warmwasseranlagen: Die 5-Jahres-Regel im Überblick
Liegt das Speichervolumen unter 400 Litern oder beträgt das Rohrleitungsvolumen weniger als 3 Liter bis zur entferntesten Entnahmestelle, gilt:
Eine Legionellenprüfung ist nur alle fünf Jahre vorgeschrieben.
Diese Vorgabe betrifft kleinere Warmwasseranlagen, wie sie häufig in Ein- oder Zweifamilienhäusern oder kompakten Wohnanlagen zu finden sind. Wichtig bleibt: Auch bei längeren Prüfintervallen sind regelmäßige Wartung und hygienische Betriebsweise unerlässlich.

Ausnahmen
- Trinkwasseranlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern
- Trinkwasseranlagen mit ausschließlich dezentraler Wassererwärmung
Legionellen im Trinkwasser – unsichtbare Gefahr vermeiden
Legionellen sind Bakterien, die bei hoher Konzentration eine schwere Lungenentzündung auslösen können – die sogenannte Legionärskrankheit. Besonders wohl fühlen sie sich in Warmwasseranlagen mit Temperaturen zwischen 30 und 45 Grad Celsius oder in längere Zeit stehenden Wasserleitungen, etwa nach dem Sommerurlaub. In solchen Fällen vermehren sie sich rasch und bilden gefährliche Keime.
Das Risiko entsteht nicht beim Trinken, sondern durch das Einatmen feinster Wassertröpfchen, sogenannter Aerosole – etwa beim Duschen, bei Klimaanlagen, Rasensprengern oder in Whirlpools. Wer also ein intaktes Immunsystem hat, braucht beim Trinken nicht zu fürchten – bei der Nutzung des Wassers als Sprühnebel jedoch schon.
So funktioniert die Trinkwasser-Überprüfung
Trinkwasseranalyse nach Vorschrift – das müssen Vermieter beachten
Die regelmäßige Kontrolle auf Legionellen ist Pflicht – aber nur zertifizierte Probennehmer dürfen die Wasserproben entnehmen. Die anschließende Analyse erfolgt in einem akkreditierten Labor nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Für eine gültige Prüfung muss der Vermieter sicherstellen, dass mindestens drei Entnahmestellen zugänglich sind – und diese auch thermisch oder chemisch desinfizierbar sind. Dazu gehören typischerweise:
- der Eingang des Warmwasserspeichers,
- der Ausgang des Warmwasserspeichers,
- die am weitesten entfernte Zapfstelle – zum Beispiel eine Dusche oder ein Waschbecken.
So wird sichergestellt, dass die gesamte Anlage zuverlässig überprüft werden kann.
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