Photovoltaik-Anlage bei Sonnenuntergang.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Zuschüsse für Ihre klimafreundliche Heizung

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die Heizungsförderung. Für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung können weiterhin Zuschüsse genutzt werden. Entscheidend sind dabei die gewählte Technik, die Höhe der förderfähigen Kosten und eine korrekte Antragstellung vor Beginn der Maßnahme.

Frühzeitig handeln und Fördermöglichkeiten nutzen

💶 Förderfähige Kosten ausschöpfen


Für die erste Wohneinheit können zunächst Kosten von bis zu 28.000 € berücksichtigt werden. Zum 1. Februar 2027 reduziert sich dieser Betrag erstmals. Anschließend sinkt er halbjährlich um jeweils 750 €.

📉 Klimabonus frühzeitig sichern


Aktuell beträgt der Klimageschwindigkeitsbonus 16 %. Zum 1. Februar 2027 wird er erstmals reduziert und sinkt anschließend alle sechs Monate um je vier Prozentpunkte. Ab 2028 fällt der Bonus weg.

Un­ser Tipp:

Fördermöglichkeiten früh prüfen

Welche Heizungsförderung möglich ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören Einkommen, Gebäude, Heizsystem und Zeitpunkt der Antragstellung. Eine frühzeitige Beratung schafft deshalb Klarheit. Wir prüfen, welche Heiztechnik sinnvoll ist, welche technischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Förderoptionen infrage kommen.

Zwei zufriedene Kunden unterhalten sich mit einem Badberater in einem modernen Büro. Vor ihnen liegen Unterlagen, während sie entspannt und lächelnd die Beratung genießen.

Für diese Heizsysteme ist eine Förderung möglich

Zu den förderfähigen Lösungen zählen insbesondere effiziente Heizungsanlagen und Systeme zur Unterstützung der Heizung. Abhängig vom jeweiligen Gebäude und von der technischen Ausführung kommen vor allem folgende Möglichkeiten infrage:

Wei­te­re Lö­sun­gen

  • Wasserstofffähige Heizungen im förderfähigen Umfang
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an ein Gebäudenetz
  • Anschluss an ein Wärmenetz

Welche weiteren Maßnahmen können berücksichtigt werden?

Fachplanung

Auch Kosten für Fachplanung und Baubegleitung können zu den förderfähigen Kosten zählen.

Um­feld­maß­nah­men

Arbeiten zur Vorbereitung oder Wiederherstellung können berücksichtigt werden, sofern sie im Zusammenhang mit der Heizungsmodernisierung stehen.

Op­ti­mie­rung

Eine neue Heizung sollte auf das gesamte Heizsystem abgestimmt sein. Dazu zählen beispielsweise Heizflächen, Regelung, Warmwasserbereitung und die Wärmeverteilung innerhalb des Gebäudes.

In fünf Schritten zum Förderantrag

  1. Heiz­kon­ze­pt pla­nen

    Unsere Energie-Experten prüfen gemeinsam mit Ihnen, welches Heizsystem zu Ihrem Gebäude, Wärmebedarf, Budget und Ihren persönlichen Zielen passt. Auf dieser Grundlage erhalten Sie ein entsprechendes Angebot.

  2. Ver­trag mit aufschiebender Bedingung ab­schlie­ßen

    Der Förderantrag muss zwingend gestellt werden, bevor mit der Maßnahme begonnen wird. Ein Vertrag über Lieferung und Montage der neuen Heizungsanlage darf daher erst mit der Förderzusage wirksam werden. Aus diesem Grund versehen wir die Verträge mit einer aufschiebenden Bedingung: Rechtskräftig werden sie erst, wenn die Förderung bestätigt wurde.

  3. Förderung beantragen und Be­stä­ti­gung abwarten

    Bevor der Auftrag erteilt wird, muss der Förderantrag gestellt werden. Erst nach Bestätigung des Antrags kann die Heizungsmodernisierung beauftragt werden.

  4. Hei­zung ein­bau­en las­sen

    Liegt die Förderzusage vor, kann die geplante Maßnahme umgesetzt werden. Unsere Heizungsprofis übernehmen anschließend die Installation Ihrer neuen Heizungsanlage.

  5. Bestätigung nach Durchführung hochladen und Fördermittel erhalten

    Nach Abschluss der Arbeiten muss die Bestätigung nach Durchführung (BnD) zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen im Förderportal hochgeladen werden. Dazu gehören beispielsweise Rechnungen, Zahlungsnachweise und Einkommensnachweise.

Häufige Fragen zur Heizungsförderung

  • Welche Heizungsanlagen werden gefördert?

    Förderfähig sind klimafreundliche Heizsysteme, sofern sie die Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfüllen. Beispiele sind Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Anschlüsse an ein Wärmenetz. Welche Lösung zu Ihrem Gebäude passt und welche Förderung dafür möglich ist, klären wir gerne im persönlichen Beratungsgespräch.

  • Warum lohnt es sich, schnell zu handeln?

    Ab 2027 werden die derzeitigen Förderbedingungen schrittweise reduziert.

    Aktuell können für eine Wohneinheit beispielsweise bis zu 28.000 € als förderfähige Kosten angesetzt werden. Zum 1. Februar 2027 sinkt dieser Betrag erstmals und reduziert sich danach halbjährlich um jeweils 750 €. Auch der derzeitige Klimabonus von 16 % wird erstmals zum 1. Februar 2027 gesenkt und anschließend halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte reduziert.

    Wer frühzeitig handelt, kann daher von den derzeit geltenden Förderbedingungen für die neue Heizung profitieren.

  • Rechenbeispiel: Wie hoch kann die Förderung für meine neue Heizung ausfallen?

    Wie hoch die Förderung tatsächlich ausfällt, richtet sich nach der persönlichen Situation und den jeweils anwendbaren Förderbausteinen.

    Beispiel:

    • Eine Wohneinheit: förderfähige Kosten 28.000 €
    • Grundförderung: 30 %
    • Einkommensbonus: 10 % (Haushaltseinkommen bis 50.000 € bzw. bis 60.000 € mit einem minderjährigen Kind)
    • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %

    Möglicher Zuschuss: 15.680 €

  • Wie wirken sich Kinder auf die Förderung aus?

    Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Bemessungsgrenze des Haushaltsjahreseinkommens einmalig um 10.000 €.

    Damit beträgt der Einkommensbonus 40 % bei einem jährlichen Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 €, 30 % bei bis zu 50.000 € und 10 % bei bis zu 60.000 €.

  • Können mehrere Wohneinheiten gefördert werden?

    Ja. Seit dem 21. Juli 2026 können für die erste Wohneinheit förderfähige Kosten von bis zu 28.000 € angesetzt werden. Für weitere Wohneinheiten gelten gestaffelte Höchstbeträge: jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.

  • Werden auch Mehrfamilienhäuser gefördert?

    Ja. Auch Eigentümer und Eigentümerinnen von Mehrfamilienhäusern können Heizungsförderung beantragen. Wie hoch die förderfähigen Kosten sind, richtet sich nach der Zahl der Wohneinheiten und den jeweils geltenden Förderbedingungen.

  • Lohnt sich eine Förderberatung?

    Ja. Welche Fördermöglichkeiten infrage kommen, hängt unter anderem von Gebäude, Heizsystem und persönlicher Situation ab. Eine individuelle Förderberatung unterstützt dabei, passende Förderoptionen zu ermitteln und typische Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden. Wir beraten Sie gerne.

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Die Entscheidung für ein bestimmtes Heizsystem sollte gut überlegt sein. Mit der kompetenten Hilfe unserer Energie-Experten finden Sie zukunftssichere Lösungen.

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