BEG 2021: 50% zahlen, 100 & bekommen
Mit großzügigen Förderungsprogrammen setzt die neue "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" das Klimapaket der Bundesregierung fort. ´
So wird der Austausch von älteren Heizungsanlagen durch effizientere, klimafreundlichere Systeme mit bis zu 45%-igen Prämien gefördert. Liegt der Modernisierung ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zugrunde, sparen Sie zusätzliche 5%. Im Optimalfall zahlen Sie folglich nur die Hälfte der eigentlichen Investitionssumme selbst.
Adresse und Kontakt
Richard Staib GmbH + Co. KG
Gülichstraße 12
75179 Pforzheim
Wer den Schritt der Heizungsmodernisierung geht, spart doppelt Geld und schützt dabei noch unseren Planeten.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Investitionszuschüsse für umweltfreundliche Heizsysteme
Entscheiden Sie sich für die Nutzung einer Wärmepumpe, Biomasseanlage, oder einer mit erneuerbaren Energien betriebene Hybridheizung, können Sie mit 35% Zuschuss rechnen. Beim Austausch der alten Anlage durch eine Gas-Hybrid- oder Solarthermieanlage erhalten Sie immer noch 30% der Investitionssumme.
Auch Gas-Brennwertheizungen mit der Option der späteren Einbindung einer erneuerbaren Wärmeerzeugung (Renewable Ready) werden gefördert. Hier können Sie mit 20 % Zuschuss rechnen.
Austauschprämie für Ölheizungen
Wenn Sie Ihre alte Ölheizung durch eine Gas-Hybridanlage, eine Wärmepumpe, eine Biomasseanlage, eine mit erneuerbaren Energien betriebenen Hybridheizung oder eine andere innovative Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien ersetzen, winken Ihnen 10% Zuschuss. Kombinieren Sie diese Austauschprämie mit den Investitionszuschüssen, die Sie für die Investition in Wärmepumpe und Co. erhalten, wird Ihr Vorhaben mit ganzen 45% gefördert. Der Austausch eines alten Ölkessels durch eine Gas-Hybridanlage wird mit 40% Zuschuss gefördert.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) die Grundlage des Modernisierungsverfahrens, können Ihnen zusätzliche 5% Zuschuss gewährt werden.
Steuerliche Absetzbarkeit
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, energetische Sanierungsmaßnahmen von der Steuer abzusetzen. Seit Januar 2020 sind folgende Maßnahmen abschreibbar:
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Austausch von Fenstern
- Dämmung der Gebäudehülle
- Einbau einer Lüftungsanlage
Dabei gilt: Über drei Jahre hinweg dürfen 20% von maximal 200.000 Euro Investitionssumme - also maximal 40.000 Euro - abgeschrieben werden. Im ersten und zweiten Jahr nach der Anschaffung können jeweils sieben Prozent - bis zu 14.000 Euro - im dritten Jahr sechs Prozent - bis zu 12.000 Euro - steuerlich geltend gemacht werden.
In Zukunft sollen auch die Kosten für einen Energieberater als energetische Maßnahme gelten. Diese können dann sogar zu 50% abgesetzt werden.
Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen und Batteriespeicher
Auch die Investition in Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen und Stromspeicher wird mit attraktiven Zuschüssen gefördert. Dabei richtet sich die Förderungssumme nach der elektrischen Leistung der Anlage.
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