Haus mit Solarmodulen auf dem Dach.

Energieausweis in Pforzheim – Klarheit über den Energieverbrauch Ihres Gebäudes

Beim Bau, Umbau oder Verkauf eines Gebäudes ist ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Er dokumentiert den Energiebedarf nach dem Gebäudeenergiegesetz und muss Kauf-, Miet- oder Pachtinteressenten bereits bei der Besichtigung vorgelegt und später ausgehändigt werden – für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit beim Energieverbrauch.

Hausbesitzer können ihre Kosten für eine Energieberatung mit einem staatlichen Zuschuss reduzieren. 

Energiekennwert verstehen – Sanierung gezielt angehen

Der zentrale Bestandteil des Energieausweises ist der Energiekennwert – er zeigt an, wie viel Energie Ihr Gebäude pro Quadratmeter und Jahr benötigt. Liegt der Wert unter 100 kWh/m²a, ist das optimal – Ihr Haus wird mit Grün bewertet. Ein roter Bereich hingegen weist auf hohen Verbrauch hin. Unsere Energieberater geben Ihnen in diesem Fall gezielte Empfehlungen für eine wirkungsvolle Sanierung.

So erhalten Sie Bestnoten im Energie-Ausweis

Folgende Sanierungstipps verhelfen Ihrem Haus zu Bestnoten:

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ICON leuchtende Glühbirne

Setzen Sie auf eine Heiztechnik mit hohem Wirkungsgrad, wie beispielsweise die bewährte Brennwerttechnik.

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Icon Photovoltaik

Verwenden Sie regenerative Energien wie Holzpellets, Wärmepumpen, Sonnenenergie oder Blockheizkraftwerke.

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ICON Abgehakte Aufgaben

Dämmen Sie Dach und Gebäudehülle.

Energiebedarfsausweis – Pflicht bei Bau und Sanierung

Der Energiebedarfsausweis wird auf Basis der energetischen Eigenschaften eines Gebäudes erstellt – unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch.

Er ist verpflichtend bei:

  • Neubauten
  • Umbauten von Bestandsgebäuden
  • Wohngebäuden mit bis zu vier Einheiten, wenn der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde*

So erhalten Eigentümer, Käufer und Mieter einen verlässlichen Überblick über die energetische Qualität des Gebäudes.

Der Energieverbrauchsausweis basiert auf historischen Verbrauchsdaten. Für alle übrigen Wohngebäude sowie für Nichtwohngebäude besteht eine Wahlfreiheit zwischen Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis. Auch eine Kombination beider Energieausweisformen ist möglich.

 

* Ausnahmen gelten für Gebäude, die bereits bei Fertigstellung den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprachen oder wurde später entsprechend nachgerüstet wurden.

Energieausweis vom Profi – fachgerecht und zuverlässig

Ein Energieausweis darf nur von qualifizierten Fachleuten wie Energieberatern, Ingenieuren, Architekten oder Fachhandwerkern ausgestellt werden. Unsere Energie-Experten unterstützen Sie nicht nur bei der Ausstellung, sondern beraten Sie auch umfassend zur energetischen Sanierung und zur Modernisierung Ihrer Heizungsanlage – individuell, kompetent und zukunftsorientiert. Unsere Energie-Experten beraten Sie gerne zur energetischen Sanierung Ihres Gebäudes und zur Modernisierung Ihrer Heizungsanlage

Energieausweis
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